Der Mangel an ReFas in Deutschen Kanzleien
Zwischen Überlastung und Unterbewertung: Probleme in der Ausbildung und Tätigkeit der Rechtsanwaltsfachangestellten
und Lösungsansätze.
Seit über 20 Jahren ist in der amtlichen Statistik erkennbar, dass die Anzahl der Auszubildenden im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) kontinuierlich sinkt. Innerhalb von 21 Jahren ist ein Rückgang von etwa 62 Prozent ersichtlich,1Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB): Auszubildenden-Daten der Berufsbildungsstatistik zum 31.12.2022 (Datensystem Auszubildende), Auszubildende – Zeitreihen (DAZUBI), Bonn 2022. gleichzeitig fallen ebenso die hohen Vertragslösungsquoten von im Mittel knapp 33 Prozent auf.2Eigene Berechnungen basierend auf Daten des BIBB, s. vorherige Fußnote Beide Aspekte findet man so bei artverwandten Ausbildungsberufen wie Notarfach-, Patentanwaltsfachoder auch Steuerfachangestellten nicht wieder. Daher stellt sich die Frage, warum sich gerade im Bereich der ReFas ein derartiger Rückgang abzeichnet, denn Aspekte wie der demografische Wandel oder auch Akademisierung betreffen ebenso die oben genannten Berufe. Dies lässt den Rückschluss zu, dass die Gründe für einen Rückgang an ReFas in der Ausbildung und dem Beruf selbst liegen könnten.


Nicole Genitheim | Leitung des Forschungsbereichs Freie Berufe am Institut für Freie Berufe Nürnberg
Tamara Herl | wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Freie Berufe Nürnberg
Daher wurden im Rahmen einer größer angelegten Studie, die auch Volljuristen und Rechtsreferendare unter anderem zu Aspekten der Jobzufriedenheit befragt, noch in Ausbildung befindliche Rechtsanwaltsfachangestellte, aber ebenso bereits ausgelernte Personen zu verschiedenen Aspekten befragt. Im Folgenden werden kurz einige interessante Erkenntnisse angesprochen, die gesamte Studie wird im ersten Quartal 2024 erscheinen und kann dann sowohl in digitalem, aber auch in Printformat über das Institut für Freie Berufe bezogen werden.
Der Zugang zu den ReFas erfolgte über die Verbände und Kammern, also über die Kanzleien, aber auch explizit über den ReNo-Bundesverband. Vom 6. März bis zum 15. Mai 2023 hatten Interessierte die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen, in die Auswertung gingen letztlich 1152 ausgefüllte Fragebögen ein. Die Soziodemografie der Teilnehmenden lässt sich kurz wie folgt charakterisieren: Fast alle Befragten sind weiblich, der Großteil stammt aus den westlichen Bundesländern und hat die Ausbildung bereits beendet (ca. 83 Prozent). Diejenigen ReFas, die gerade noch ihre Ausbildung absolvieren, sind im Schnitt 24 Jahre alt. Die Ausgelernten sind durchschnittlich etwa 40 Jahre alt und haben ihre Ausbildung vor etwa 18 Jahren beendet.
Nach den ursprünglichen Beweggründen für die ReFa-Ausbildung gefragt, werden vor allem das grundlegende Interesse an Recht bzw. Jura, aber auch das Interesse am Beruf selbst und seine Tätigkeiten genannt. Bei den aktuell noch in Ausbildung befindlichen Befragten wird auch immer wieder der Aspekt „Alternative zum Jurastudium“ genannt.
„46 Prozent der aktuell als ReFa Tätigen geben an, dass sie den Beruf mit ihrem heutigen Wissen nicht erneut ergreifen würden“
Diesem sehr genuinen Interesse stehen am Ende jedoch etwa 55 Prozent derjenigen noch in Ausbildung Befindlichen gegenüber, die angeben, nach der Ausbildung nicht weiter als ReFa tätig sein zu wollen. Weitere 46 Prozent der aktuell als ReFa Tätigen geben an, dass sie den Beruf mit ihrem heutigen Wissen nicht erneut ergreifen würden. Vereinfacht ausgedrückt scheinen die Befragten in der Phase zwischen Ausbildungsbeginn und -ende beziehungsweise innerhalb der anschließenden Tätigkeit Erfahrungen gemacht zu haben, die oftmals dazu führen, dass diese Personen nicht weiter im gewählten Beruf tätig sein wollen oder ihn nicht erneut ergreifen würden.
„In Bezug auf die kommunizierte Wertschätzung oder die Arbeitszeiteinteilung wird deutlich, dass die Befragten damit eher unzufrieden sind“
Generell sind beide Befragtengruppen (eher) zufrieden mit der Ausbildung. Betrachtet man jedoch einzelne Aspekte der Ausbildung und der Tätigkeit, wird dennoch Verbesserungspotenzial deutlich. Wenig überraschend ist die Vergütung ein Faktor, der durchaus eher negativ bewertet wird, aber auch in Bezug auf die kommunizierte Wertschätzung oder die Arbeitszeiteinteilung wird deutlich, dass die Befragten damit eher unzufrieden sind. Dabei handelt es sich einerseits um harte Faktoren wie die Vergütung, aber auch um softe Faktoren wie die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung und damit eng zusammenhängend auch der zwischenmenschliche Umgang in den Kanzleien. Hervorzuheben ist in Bezug auf die Vergütung und den Umgang, dass die Befragten sich teilweise selbst als „billige Arbeitskräfte“ beschrieben und des Öfteren darauf hingewiesen haben, dass sie angeschrien würden oder ihre Vorgesetzten Choleriker seien. Ein sehr großer Anteil beider Befragtengruppen – circa 87 Prozent der Ausgelernten und etwa 76 Prozent der aktuellen Auszubildenden – gibt zudem an, dass sie in der Ausbildung regelmäßig Aufgaben außerhalb der Kerntätigkeit – beispielsweise Kaffee kochen oder private Erledigungen für Vorgesetzte – erledigen müssen oder mussten.
Wenn man diese Aspekte insgesamt betrachtet, entsteht das Bild eines Berufsalltags, der viele Assistenzaufgaben beinhaltet, die wenig mit dem Berufsbild an sich zu tun haben. Dazu kommen ein teilweise harscher Umgangston, wenig Wertschätzung, eine vergleichsweise schlechte Vergütung und starre Arbeitszeiten.
Somit ist es wenig verwunderlich, dass nach anfänglichem Interesse an der Thematik Jura und den Tätigkeiten einer ReFa im Rahmen der Ausbildung eine gewisse Unzufriedenheit aufkommt, die sich letztlich sowohl in den Vertragslösungsquoten als auch in der Jobzufriedenheit widerspiegelt. Interessanterweise möchten dennoch einige der Befragten, die noch in Ausbildung sind, auch im Anschluss an diese im juristischen Bereich tätig sein. Zwar ist hier nicht der Beruf als ReFa angedacht, aber es wurden zum Beispiel andere juristische Ausbildungsberufe oder auch das Jurastudium angesprochen.
Zweifelsohne treffen die genannten negativen Aspekte nicht auf alle Kanzleien zu, es scheint sich aber auch nicht nur um einige Ausnahmen zu handeln. Somit können die genannten Faktoren gleichermaßen für alle Kanzleien als Ansatzpunkte für eine kritische Evaluation der eigenen Strukturen dienen.
Auch wenn eine bessere Bezahlung für Auszubildende und ReFas nicht immer im Bereich des wirtschaftlich Machbaren liegen mag, sollten zumindest die diesbezüglichen Empfehlungen der BRAK beachtet werden. Des Weiteren empfiehlt es sich, über Zusatzleistungen wie Jobtickets usw. informiert zu bleiben, da diese oftmals auch für Arbeitgeber bezuschusst werden oder steuerlich geltend gemacht werden können. Hier kann mit geringem Aufwand zur Verbesserung der Situation der Angestellten beigetragen werden.
Neben finanziellen Anreizen kann ohne Zweifel in jeder Kanzlei das zwischenmenschliche Miteinander genauer ins Auge gefasst werden. Allen Mitarbeitern sollte ein gewisser Grad an Wertschätzung entgegengebracht werden und auch hier erscheint es vor dem Hintergrund der im Rahmen der Studie genannten Verhaltensweisen (Anschreien, Beleidigungen und Mobbing) angebracht, sich auch selbst als Vorgesetzte kritisch zu hinterfragen. Genauso wichtig ist es aber, dass auch die Kommunikation der Mitarbeiter untereinander beleuchtet und gegebenenfalls an einem sinnvollen Umgangston gearbeitet wird. Auch wenn unter Umständen der Rückblick in die eigene Ausbildungszeit den Satz „Bei mir war es genauso“ aufkommen lässt, muss doch bedacht werden, dass sich die Rahmenbedingungen mittlerweile hin zu einem Arbeitnehmermarkt gedreht haben und ein harscher und lauter Umgangston, genau wie unnötig starre Arbeitszeiten und wenig Flexibilität oder auch wenig inhaltliche Tätigkeiten schlichtweg aus der Zeit gefallen erscheinen. Wenn gleichwohl bedacht wird, dass mittlerweile auch der öffentliche Dienst als großer Konkurrent im ReFa- Bereich auftritt, ist es umso wichtiger, die eigene Kanzlei möglichst gut hinsichtlich der genannten Punkte aufzustellen, um zukunftsfähig zu bleiben.
Exklusiv für Mitglieder | Heft 12/2023 | 72. Jahrgang
- 1Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB): Auszubildenden-Daten der Berufsbildungsstatistik zum 31.12.2022 (Datensystem Auszubildende), Auszubildende – Zeitreihen (DAZUBI), Bonn 2022.
- 2Eigene Berechnungen basierend auf Daten des BIBB, s. vorherige Fußnote

