Editorial – Heft 01/02 2024

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Mit großer Irritation – ich kann es nicht anders bezeichnen – mussten wir unlängst zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat beschlossen hat, das sogenannte Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Ein Grund für das behauptete Bedürfnis einer „grundlegenden Überarbeitung“ soll die „Gefahr für die Wahrheitsfindung“ sein. Können Sie, liebe Leserinnen und Leser, das nachvollziehen?

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Die – europaweit übliche – digitale Aufzeichnung/Verschriftlichung der Hauptverhandlung soll (nur) in deutschen Gerichtssälen die Wahrheitsfindung gefährden? Subjektiv geprägte persönliche Mitschriften sollen der Wahrheitsfindung dienlicher sein? Bei Lichte betrachtet scheint es doch eher um den befürchteten Verlust einer durch dieses subjektive Element bestehenden Deutungshoheit zu gehen. Sollte sich diese, die Möglichkeiten moderner digitaler Technik außer Acht lassende, Ansicht durchsetzen, brauchen wir über den Einsatz von unterstützender künstlicher Intelligenz (KI) in (deutschen) Strafverfahren in den kommenden Jahren/Jahrzehnten wohl nicht mehr ernsthaft zu diskutieren, denn dafür bedürfte es u.a. der vollständigen, objektiven Dokumentation der Hauptverhandlung. Wir – der BAV – haben dieses wichtige Thema im Jahr 2023 in verschiedenen Veranstaltungen diskutiert und werden es auch weiterhin für Sie im Blick behalten.

Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leben von unserem Wissen, unserer Kompetenz aus Erfahrung, Recherche und der Fähigkeit, hieraus Prognosen abzuleiten. Was davon wird in Zukunft von KI in der Kanzlei übernommen? Wie kann KI auch die Arbeit der Justiz jetzt und in Zukunft unterstützen und – in Zeiten des Fachkräftemangels – effizienter gestalten? Diese Themen haben wir im vergangenen Jahr in unserem Gespräch mit dem Bundesjustizminister und einem Workshop Kanzleimanagement aufgegriffen und werden die Diskussion in diesem Jahr fortsetzen.

Wir laden Sie herzlich ein zur Diskussionrunde über Einsatz von KI in der Justiz – Pilotprojekte, Erfahrungen, Ausblick und Rahmen durch den AI Act: 26. Februar 2024, 18–20.00 Uhr Zuhören – Mitreden!: KI & Rechtspflege – Status und Ausblick
Zur künstlichen Intelligenz in Ihrer Kanzlei können Sie sich hier informieren und Ihre Fragen und Erfahrungen austauschen:

14. Juni 2024, 15–17.00 Uhr Workshop Kanzleimanagement: Chatbots und KI als nützliche Hilfe in Ihrer Kanzlei
Weitere Informationen zu diesen und den vielen weiteren Veranstaltungen auf den Terminseiten in diesem Heft und auf www.berliner-anwaltsverein.de/veranstaltungen.

Mehr als 100 Veranstaltungen im Jahr, darunter die der dreizehn für Mitglieder kostenlosen Arbeitskreise mit FAO-Bescheinigungen, die Reihen „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ in Zusammenarbeit mit der Berliner Justiz, „Workshop Kanzleimanagement“ und die rechtspolitische Reihe „Zuhören – Mitreden!“, zehn pralle Ausgaben des Berliner Anwaltsblatts im Jahr, rechtspolitische Arbeit, Interessenvertretung, anwaltliche Beratung für Jugendliche und Schulbesuche, Beratung für Anwälte in finanziellen Schwierigkeiten und AnwaltsMentoring für die neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen, Networking der Mitglieder und der Berliner Legal Community und europäischen Kolleginnen und Kollegen beim Herbstempfang und Berliner Anwaltsessen, intensiver internationaler Austausch mit der europäischen Anwaltschaft bei der „Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften“, die finanzielle und ehrenamtliche Förderung der Arbeit des Deutschen Anwaltvereins – das alles und noch viel mehr ist der Berliner Anwaltsverein.

Um diese Arbeit in der gewohnten Qualität und Quantität fortsetzen zu können, werden wir Sie bei unserer Mitgliederversammlung 2024 – nach 18 Jahren und erstmalig für das Budget des örtlichen Anwaltsvereins – damals in 2005 ging es um die Werbekampagne für die Anwaltschaft – um ein positives Votum für eine maßvolle Erhöhung des Mitgliedsbeitrags um 30,00 EUR pro Jahr ersuchen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am:

12. März 2024, 18.00 Uhr Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins

Die vollständige Ladung finden Sie hier und auf www.berliner-anwaltsverein.de.

Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich einen guten Start ins Jahr 2024!

Ihr Uwe Freyschmidt

Exklusiv für Mitglieder | Heft 01/02 | 2024 | 73. Jahrgang