Editorial – Heft 01-02 / 2025

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

„I console myself with the normal excuse: If I hadn’t done it, somebody else would have.”

Mit diesen Worten bedauert Jeoffrey Hinton, Physik-Nobelpreisträger 2024 und „Godfather of AI“ im Interview mit der New York Times sein Lebenswerk. Eindringlich warnt er vor den Gefahren der KI für die Menschheit.

Im Rechtssystem und auf dem Rechtsmarkt befinden wir uns – zumindest in Deutschland – noch vor der Pionierphase der künstlichen Intelligenz. Bei der diesjährigen Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften – ein jährliches Treffen, das der Berliner Anwaltsverein seit über 20 Jahren ausrichtet – haben wir auf die Chancen der KI für die Rechtspraxis geschaut, die sich durch die „künstliche Intelligenz“ für die juristische Arbeit, Abläufe und Verfahren bieten. Denn auch für uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt: „If I hadn’t done it, somebody else would have.“

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Der Austausch unter europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist auch angesichts der Gefahren für Demokratien und Rechtsstaat wichtiger denn je. Ein guter Anlass hierfür – und natürlich zum Treffen mit Berliner Kolleginnen und Kollegen – ist das Berliner Anwaltsessen und der Herbstempfang im November. Dieses Heft gibt Ihnen einen Eindruck – und für das begonnene Jahr können Sie sich den 6. und 7. November 2025 für Herbstempfang und Anwaltsessen gern schon vormerken!

Der Austausch unter europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist auch angesichts der Gefahren für Demokratien und Rechtsstaat wichtiger denn je. Ein guter Anlass hierfür – und natürlich zum Treffen mit Berliner Kolleginnen und Kollegen – ist das Berliner Anwaltsessen und der Herbstempfang im November. Dieses Heft gibt Ihnen einen Eindruck – und für das begonnene Jahr können Sie sich den 6. und 7. November 2025 für Herbstempfang und Anwaltsessen gern schon vormerken!

2025 startet auch mit einem prallen Programm zur Fortbildung und zum fachlichen Austausch – sie sind wieder herzlich eingeladen! Richter des BGH berichten über ihre Rechtsprechung im Familien- und Gesellschaftsrecht, in der traditionsreichen Reihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“, die wir gemeinsam mit der Berliner Justiz ausrichten, wird die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Baurecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht, Erbrecht, Äußerungsrecht, Familienrecht und zum Versicherungsrecht in einem Publikum aus Richtern, Richterinnen, Anwältinnen und Anwälten diskutiert. Die Themenvielfalt reicht vom Handelsvertreterrecht über Seniorenrecht und Altersfragen, Immobiliarzwangsvollstreckung bis zum Migrationsrecht und Social Media Marketing. Nutzen Sie diese Termine (vollständige Terminliste am Ende des Hefts) zum Austausch mit anderen Praktikern. Und natürlich werden wir allen Kolleginnen und Kollegen, die die Pflichtfortbildung zum Berufsrecht benötigen, hierzu wieder zehn Stunden Berufsrecht für die anwaltliche Praxis anbieten – kostenlos für Mitglieder (14./15.11.2025).

Der Höhepunkt des Sommers 2025 ist von unserer Seite dann der Deutsche Anwaltstag vom 4. bis 6. Juni 2025 in Berlin – mit viel Fortbildung, Networking und rechtspolitischer Diskussion. Wer, wenn nicht die Anwaltschaft, kann Freiheit und Rechtsstaat aus der Gesellschaft heraus verteidigen, wo immer es darauf ankommt? Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren! ist das Motto bzw. die Aufforderung des Deutschen Anwaltstags 2025. Lassen Sie uns – zum Beispiel auch bei der kostenlos zugänglichen Eröffnungsveranstaltung – ein starkes Zeichen für das Engagement der Anwaltschaft setzen! Und natürlich planen die Arbeitskreise des Berliner Anwaltsvereins wieder Veranstaltungen auf dem DAT 2025. Diese sind – wie immer – kostenlos für Mitglieder.

Alles Gute also für 2025 – und: Packen wir’s an!

Heft 01/02 | 2025 | 74. Jahrgang