Gedanken zum Berufsbild des Rechtsanwalts
Vom „Organ der Rechtspflege“ und der Konfliktrolle des Berufs
Im März-Heft (S. 81) veröffentlichte das Redaktionsteam einen Aufruf zur Mitarbeit am Rollenbild des Anwaltsberufs in der Gesellschaft, der auch auf LinkedIn zu finden ist und dem unser Autor gefolgt ist. Unter dem Stichwort „Bild der Anwältin/des Anwalts“ können auch Sie bei der Aktion mitmachen. Ihr Material schicken Sie an redaktionsassistenz@ berliner-anwaltsblatt.de.
Über das Berufsbild des Rechtanwalts existiert eine Fülle von Literatur, die weit überwiegend aus dem Bereich des Strafrechts stammt. Dieser Umstand könnte damit zusammenhängen, dass die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren – und damit einhergehend die Stellung des Strafverteidigers – als Gradmesser für die Freiheit in einer Gesellschaft angesehen werden können und somit in keinem anderen Bereich Berufsausübung und Selbstverständnis derart eng miteinander verbunden sind. Jedenfalls aber mag dieser Umstand rechtfertigen, weshalb ich mich nachfolgend auf die strafrechtliche Literatur und Rechtsprechung beschränke.
