Konfliktverteidigung im Strafprozess

Jürgen Heinrich. C.H. Beck, 3. Auflage 2023, Softcover, 242 S., 75,00 Euro, ISBN 978-3-406-80256-0

Thomas Röth | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeits-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Strafrecht | Liebert & Röth Rechtsanwälte PartmbB | www.liebert-roeth.de

Vor Kurzem ist in 3. Auflage das Buch des Direktors am Amtsgericht in Passau, Dr. Jürgen Heinrich, mit dem Titel „Konfliktverteidigung im Strafprozess“ bei C.H. Beck erschienen. Die erste Auflage im Jahre 2013 wurde vom Kollegen Sommer im „Strafverteidiger“ vernichtend kritisiert. Hintergrund war, dass es wenig wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Konfliktverteidigung darin gab, sondern das Buch nur eine Art neuer „Breidlingscher Koffer“ war. Dabei handelt es sich um Vorträge, die der ehemalige Vorsitzende Richter (Breidling) eines Senats, zuletzt für Staatsschutzsachen und Terrorismus am OLG Düsseldorf, für seine Kollegen hielt und deren Inhalt war, wie man StPO-konform Verteidigerverhalten am besten abbügeln kann.

Die nunmehr dritte Auflage beschäftigt sich jetzt auf den ersten 20 Seiten mit Konfliktverteidigung und Rechtsmissbrauch des Strafverteidigers, gibt Vorbehalte gegen Strafverteidigung zwar nicht gänzlich auf, versucht aber wenigstens das Stichwort „Konfliktverteidigung“ durch Verteidiger im Strafprozess auf ein realistisches Maß (weit unter zwei Prozent der Strafrechtsfälle) zu reduzieren und weist auf Konfliktursachen auch durch andere Beteiligte hin.

Dann werden in weiteren 21 Kapiteln vorwiegend typische Konstellationen in Strafverfahren behandelt. Es geht dabei immer um Anträge bzw. Verhalten von Verteidigern und wie man als Gericht darauf reagieren kann. Die Themen der Kapitel sind:

Beginn der Hauptverhandlung, Verhandlungsleitung, Beweisantragsrecht, Befangenheitsanträge, Richter als Zeuge, Erklärung gemäß § 57 StPO, schriftliche Anträge der Verteidigung, Einstellungs-, Aussetzungs- und Unterbrechungsanträge, Austausch der Verteidigung, Ordnungsmittel gegen Strafverteidiger, Konflikte mit Zeugen und Zuhörern, Konflikte mit dem Angeklagten, Schlussplädoyer und letztes Wort, Protokoll der Hauptverhandlung, Einzelfälle mit Konfliktpotenzial, Konfliktvorbeugung, Konfliktverteidigung und Beschleunigungsgrundsatz, Konfliktverteidigung als Strafschärfungsgrund, Maßnahmen nach Beendigung des Verfahrens, Konfliktverteidigung als Strafvereitelung und Resümee.

Die Kapitel sind klar und verständlich geschrieben und mit viel Rechtsprechung unterlegt. Am Ende gibt es auch noch Mustertexte.

Wenn Sie wissen wollen, wie die eigenen Anträge/das eigene Verhalten vom Gericht „abgebügelt“ werden können, dann lesen Sie dieses Buch.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 12 | 2023 | 72. Jahrgang

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