Zwei Länder des römischen Rechts mit vielen Besonderheiten im Erbrecht
Italienisches und spanisches Erbrecht im Blick der
EU-Erbrechtsverordnung
Die beiden Rechtsanwältinnen, Paola della Campa, LL.M. (Rechtsanwältin und Avvocata in Italien) und Constanze Guardia-Sellke (Rechtsanwältin und Abogada in Spanien) haben bei der Herbsttagung der ARGE-Anwältinnen im DAV auf der 35. Anwältinnenkonferenz in Köln vom 7.–9. September 2023 einen rechtvergleichenden Vortrag gehalten unter dem Titel: „Deutsch-spanisches und deutsch-italienisches Erbrecht – Rechtsbeziehungen und Rechtsvergleich“. Der hier abgefasste Beitrag soll einen Auszug aus diesem Vortrag wiedergeben. Er soll die Unterschiede des italienischen und des spanischen Erbrechts hervorheben. Auf das deutsche Erbrecht wird bei diesem Auszug nicht eingegangen.1Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, da nur die Grundzüge des italienischen und spanischen Erbrechts dargestellt werden.
Paola della Campa | Rechtsanwältin und Avvocata in Italien | LL.M.
(München) | Kanzlei Cocuzza & Associati | Via San Giovanni Sul Muro 18 | I-20121 Milano | https://www.cocuzzaeassociati.it
Constanze Guardia-Sellke | Rechtsanwältin und Abogada in Spanien | RellermeyerPartner Rechtsanwälte PartG mbB | Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf | https://www.rellermeyer.de
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- 1Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, da nur die Grundzüge des italienischen und spanischen Erbrechts dargestellt werden.