Familienstreitsachen sind weiter rückläufig, während die „grünen Akten“, die Kindschaftssachen, die familiengerichtlichen Senate mehr und mehr beschäftigen.
Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil v. 25.6.2024, Az. 1 U 34/23), in der festgestellt wurde, dass die Impfleistung eines Arztes als hoheitliches Handeln zu qualifizieren sei – mit weitreichenden Folgen für die Frage der Staatshaftung.
Die Veranstaltung bot eine konzentrierte, praxisnahe und zugleich dialogorientierte Aufbereitung aktueller arbeitsrechtlicher Rechtsprechung. Dr. Baers systematische Darstellung entlang des Lebenszyklus eines Arbeitsverhältnisses und ihre Bereitschaft zum offenen Austausch mit der Anwaltschaft machten den Abend besonders gewinnbringend.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, im Dialog mit dem Referenten vertiefende Fragen zu stellen. Dabei entwickelte sich ein konstruktiver Austausch zwischen Richterschaft und Anwaltschaft – ganz im Sinne des Formats „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“.
Karlsruhe wird’s klären. Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und OWi-Recht“. Auswahlkriterien waren wie gewohnt Praxisrelevanz, Spannung und in einem Fall auch ein Aha-Effekt mit wahrscheinlich pädagogischer Wirkung für die Richterschaft.
Neben der Betrachtung dieser Entwicklung ist stets auch interessant, wie etwa die neuen Entscheidungen und neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden.
Insgesamt wieder eine sehr gelungene Veranstaltung. Herr Retzlaff schafft es regelmäßig, seine Begeisterung für das Baurecht glaubhaft zu kommunizieren und die Zuhörerschaft mitzunehmen.
„Zumindest in den Fällen, in denen der Mieter nicht – deutlich – wirtschaftlich bessergestellt ist als der Vermieter, dürften jedenfalls bei dieser Kammer Eigenbedarfskündigungen auf absehbare Zeit zum Scheitern verurteilt sein“
Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Presse- und Äußerungsrecht. Eine sehr gelungene Veranstaltung mit interessanten Einblicken in die Tätigkeit der Pressekammer und einem offenen Meinungsaustausch der Anwesenden. Der Unterzeichner freut sich schon auf die Veranstaltung im nächsten Jahr. 14.5.2024
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und OWi-Recht“ brachte uns Richter am Kammergericht Urban Sandherr auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung im Verkehrsstrafrecht. 19.5.2024
Gemeinsam mit dem Kammergericht und der Berliner Justiz organisiert der Berliner Anwaltsverein die Fortbildungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ zur Berliner Rechtsprechung.
„Die Erwartungshaltung, die mit der Veranstaltungsüberschrift „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ geweckt wird, wurde mehr als erfüllt, weil es tatsächlich zu einem Dialog auch über streitige Themen kam“
Dr. Eda Tekin | www.strafrechtsbuero.com | „Hier gilt die StVO!“ BAB 24 /06
„Insgesamt war es eine sehr gelungene Veranstaltung mit interessanten Einblicken in die Tätigkeit der Pressekammer und einem offenen Meinungsaustausch der Anwesenden. Der Unterzeichner freut sich schon auf die Veranstaltung im nächsten Jahr.“
Frank Venetis | www.wmr-kanzlei.de | Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Presse- und Äußerungsrecht BAB 24 07/08











